Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer KiTa bieten wir für Kinder, die unsere KiTa bereits regulär besuchen, eine Notbetreuung an.

Bitte beachten Sie:

Eine Notbetreuung kommt nur für ganz wenige Kinder in Betracht, deren Erziehungsberechtigte in einem „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter*innen in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehre, kritische Infrastrukturen) sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Innerhalb von drei Tagen müssen die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Diese Notbetreuung ist schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten), ist nicht möglich.

Die Notbetreuungszeiten sind von Montag bis Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr KiTa-Team


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